top of page

Allgemeine Service- und Instandhaltungsbedingungen der STOCK – INTERTRADE GmbH

 

1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Service- und Instandhaltungsbedingungen („Bedingungen“) gelten für sämtliche von Intertrade durchgeführten Reparaturen, Wartungen, Inspektionen, Instandsetzungen, Montagen, Demontagen sowie sonstigen technischen Dienstleistungen. 1.2 Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, selbst wenn nicht nochmals gesondert darauf verwiesen wird. 1.3 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Intertrade hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. 1.4 Sobald der Auftraggeber unsere Leistungen entgegennimmt, gelten diese Bedingungen als anerkannt. 1.5 Individuell vereinbarte Absprachen haben Vorrang, sofern sie schriftlich bestätigt sind. 1.6 Alle Erklärungen des Auftraggebers (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen) bedürfen der Schriftform. 1.7 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. 2. Angebote, Reparaturfreigabe & Kostenvoranschläge 2.1 Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt, sind jedoch unverbindlich. 2.2 Erweist sich während der Durchführung, dass der voraussichtliche Aufwand wesentlich überschritten wird, informiert Intertrade den Auftraggeber unverzüglich. 2.3 Mit Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber Funktions- und Probeläufen zu. 2.4 Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Bei Kündigung vor Fertigstellung hat der Auftraggeber die bis dahin angefallene Leistung zu vergüten. 2.5 Wird ein Auftrag nicht erteilt, obwohl Prüf- oder Demontagearbeiten durchgeführt wurden, sind diese nach Aufwand zu bezahlen. 3. Preise, Zahlung & Verzug 3.1 Preise gelten netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 3.2 Rechnungen sind sofort, ohne Abzug, zur Zahlung fällig 3.3 Verzugszinsen werden mit 10 %-Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. 3.4 Zuschläge für Nacht-, Wochenend-, Feiertags- oder Notdiensteinsätze werden gesondert berechnet. 3.5 Fahrtzeiten, Wartezeiten und Vorbereitung zählen als Arbeitszeit. 3.6 Intertrade ist berechtigt, angemessene Voraus- oder Abschlagszahlungen zu verlangen. 3.7 Aufrechnungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 4. Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers 4.1 Geräte sind gereinigt und in transportfähigem Zustand zu übergeben. Zusätzliche Reinigungsarbeiten werden berechnet. 4.2 Verzögert sich der Arbeitsbeginn durch den Auftraggeber, gehen die dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. 4.3 Werden Arbeiten vor Ort durchgeführt, stellt der Auftraggeber kostenlos: • Energie (Strom, Druckluft, Wasser) • geeignete Arbeitsumgebung • ggf. Hilfspersonal (unter unserer Weisung) • Hebe-/Transportmittel 4.4 Sicherheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen am Einsatzort liegen in der Verantwortung des Auftraggebers. 4.5 Datensicherungspflicht: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Geräteübergabe vorhandene Daten, Einstellungen o. ä. zu sichern. Intertrade haftet nicht für Datenverlust. 4.6 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann Intertrade Ersatz der hierdurch entstehenden Mehraufwendungen verlangen. 5. Eigentumsvorbehalt & Werkunternehmerpfandrecht 5.1 Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Intertrade. 5.2 Intertrade steht ein gesetzliches Pfandrecht an allen reparierten oder zur Reparatur überlassenen Geräten zu. 5.3 Wird Vorbehaltsware verarbeitet oder eingebaut, behält Intertrade Miteigentum im Verhältnis zum Warenwert. 6. Versand Leistungsfristen & Gefahrtragung 6.1 Leistungs- und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht schriftlich fix terminiert. 6.2 Bei höherer Gewalt, Lieferproblemen, Streik, Materialknappheit oder vergleichbaren Umständen verlängern sich Fristen angemessen. 6.3 Gerät Intertrade nachweislich in Verzug, ist die Haftung für Verzögerung auf 0,5 % des Nettoauftragswertes je angefangener Woche begrenzt, maximal 5 %. 6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung trägt der Auftraggeber während Transport und Lagerung. 6.5 Transport erfolgt auf Risiko und Kosten des Auftraggebers, auch bei Nutzung eigener Fahrzeuge. 6.6 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers abgeschlossen. 7. Abnahme 7.1 Die Leistung gilt als abgenommen, sobald Intertrade die Fertigstellung mitteilt. 7.2 Eine unwesentliche Abweichung oder Einschränkung berechtigt nicht zur Abnahmeverweigerung. 7.3 Erfolgt die Inbetriebnahme durch den Auftraggeber, gilt die Leistung als abgenommen. 8. Gewährleistung 8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. 8.2 Intertrade hat das Recht zur Nachbesserung. Der Auftraggeber muss das Gerät auf eigene Kosten zur Verfügung stellen. 8.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind: • natürliche Abnutzung • unsachgemäße Nutzung • Überlastung • Fremdeingriffe (Dritte, Selbstmontage, nicht freigegebene Teile) 8.4 Bei unberechtigter Mängelrüge trägt der Auftraggeber die Prüf-/Transportkosten. 8.5 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber mindern oder vom Vertrag zurücktreten. 9. Haftungsbegrenzung 9.1 Intertrade haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei: • Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit • arglistigem Verschweigen von Mängeln • garantierten Eigenschaften • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz 9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, typische Schäden begrenzt. 9.3 Eine Haftung Betriebsunterbrechung für entgangenen oder Gewinn, Folgeschäden ist ausgeschlossen, außer in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. 10. Ersatzteilverfügbarkeit 10.1 Intertrade ist nicht verpflichtet, Ersatzteile über die gewöhnliche technische Lebensdauer hinaus bereitzuhalten. 11. Verjährung 11.1 Alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche verjähren spätestens 12 Monate nach Abnahme, außer bei Vorsatz, Arglist oder gesetzlich zwingenden Sonderregelungen.. 12. Datenschutz & Speicherung 12.1 Intertrade ist berechtigt, im Rahmen der Geschäftsbeziehungen notwendige Daten gemäß DSGVO zu speichern und zu verarbeiten. 13. Erfüllungsort & Gerichtsstand 13.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der STOCK – INTERTRADE GmbH. 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – der Sitz von Intertrade. Intertrade darf den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand verklagen. 13.3 Es gilt deutsches Recht, unter Ausschluss des UN Kaufrechts.). 14. Schlussbestimmungen 14.1 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 14.2 Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

bottom of page